Geschäftsbedingungen

Miet- und Zahlungsbedingungen On Wheels

Definitionen

  1. Vermieter: On Wheels Investment BV / der Mietort, an dem der e-Chopper gemietet wird
  2. Mieter: die Person, die den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat
  3. Fahrer: Die Person, die den E-Chopper fährt
  4. Mietdauer: Die im Vertrag angegebene Zeit zwischen Beginn und Rückgabe
  5. Mietort: 1 der Mietorte, an denen On Wheels e-Choppers gemietet werden. Übersicht und Kontaktdaten finden Sie weiter unten

Artikel 1. INHABER

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, den E-Chopper nach Zahlungseingang in gutem Zustand vorzulegen, und der Mieter bestätigt, dass er den E-Chopper in gutem Zustand erhalten hat.

1.2 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Regeln für die Nutzung des E-Chopper proaktiv zu überwachen. Im Falle eines Missbrauchs kann das Mietobjekt ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Miete sofort übernommen werden.

1.3 Der Vermieter haftet in keiner Weise für Schäden an den Transportmitteln, an sich selbst und / oder an Dritten. Auch wenn dies auf einen möglichen Defekt des Mietobjekts zurückzuführen ist.

1.4 Der Vermieter hat die e-Choppers WA versichert. Dies versichert den Fahrer gegen Schäden, die an anderen Personen mit dem Fahrzeug verursacht werden.

1.5 Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit aufzulösen. Der Vermieter hat diese Befugnis auch dann, wenn der Mieter einige der Mietbedingungen nicht einhält.

1.6 Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter im Falle eines Antrags auf Pannenhilfe Kosten in Rechnung zu stellen (siehe Artikel 5). Wenn die Störung auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, wird natürlich nichts berechnet.

1.7 Der Vermieter hat das Recht, die Reservierung unter bestimmten Wetterbedingungen ohne gegenseitige Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Diese Einschätzung liegt ausschließlich beim Vermieter.

Artikel 2. MIETER & FAHRER

2.1 Der Mieter / Fahrer kümmert sich um den e-Chopper und benutzt ihn nur in Übereinstimmung mit seinem Bestimmungsort. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt nach mutmaßlichem Missbrauch ohne Rückerstattung der Miete in Besitz zu nehmen. Wenn das Mietobjekt beschädigt wurde, werden alle Kosten in Rechnung gestellt.

2.2 Der Mieter haftet für Schäden, die dem e-Chopper (dieser kann mit dem SAFEPLAN, siehe Artikel 5, abgekauft werden) und sich selbst entstanden sind. Die E-Chopper sind gegen Haftung versichert, so dass Schäden, die Dritten mit dem Fahrzeug entstehen, gemäß den Bedingungen der Versicherung gedeckt sind. Wenn Schäden durch Dritte verursacht werden, muss der Mieter / Fahrer diese Partei jederzeit haftbar machen und sich so schnell wie möglich an den Vermietungsort oder an On Wheels wenden.

2.3 Jeder Fahrer eines E-Choppers muss sich mit einem gültigen Führerschein für das Fahrzeug ausweisen: Ein Auto-, Motorrad- oder Mopedführerschein ist ausreichend.

2.4 Der Mieter / Fahrer muss jederzeit die Verkehrsregeln sowie die örtlichen Vorschriften einhalten, auch wenn er den Routenplaner verwendet. Etwaige Verkehrsstrafen gehen zu Lasten des Mieters.

2.5 Der Mieter haftet für Diebstahl / Verlust / Unterschlagung und alle anderen Schäden jeglichen Namens und aller Art, die am gemieteten Fahrzeug verursacht oder entstanden sind, unabhängig davon, ob dieser Schaden auf ein Verschulden des Mieters, des Fahrers oder eines Dritten zurückzuführen ist Parteien. Im Falle eines einseitigen Anspruchs oder unter Einbeziehung eines Dritten ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter erklärt durch diese Vereinbarung, dass er in vollem Umfang mit dem Vermieter zusammenarbeiten wird, um alle verursachten Schäden zu beheben. Im Falle von Diebstahl / Verlust / Veruntreuung haftet der Mieter für den aktuellen Wert des Fahrzeugs (dieser kann auf die mit dem SAFEPLAN gezahlte Kaution reduziert werden, siehe Artikel 5). Schäden durch Mietausfall sind nicht enthalten. Wird die Rechnung über den Schaden nicht unmittelbar nach dem ersten Antrag bezahlt, trägt der Mieter zusätzlich zu den Kosten des Schadens alle anderen Erstattungskosten, einschließlich gesetzlicher Zinsen, Inkassokosten, gerichtlicher sowie aller außergerichtlichen Kosten Beschädigung. Alle Kosten für eine Schadensbewertung werden dem Mieter mit einem Mindestbetrag von 99,00 € (Bearbeitungskosten) pro Schaden in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl des Fahrzeugs muss der Mieter dem Vermieter einen Polizeibericht und den entsprechenden Fahrzeugschlüssel übergeben.

2.6 Der Mieter wird das Mietobjekt nach Beendigung des Mietvertrags ordnungsgemäß an den Ort zurückgeben, an dem der Mieter das Mietobjekt, den Mietort, erhalten hat, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.7 Der Mieter / Fahrer muss bei der Nutzung des E-Choppers die niederländische Gesetzgebung einhalten (auch in Bezug auf Alkohol / Medikamente / Drogen). Darüber hinaus wird von den Menschen ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Mietobjekt erwartet.

2.8 Der Mieter / Fahrer darf den e-Chopper nicht benutzen, um außerhalb der asphaltierten Straßen und Radwege zu fahren und daher nicht am Strand oder durch das Wasser zu fahren. Das Auf- und Abfahren von Bordsteinen oder das Fahren auf dem Bürgersteig ist ebenfalls verboten, und Sie müssen immer in angemessenem Abstand voneinander fahren. Bei übermäßiger Verschmutzung werden Reinigungskosten in Höhe von mindestens 10,00 € pro Fahrzeug berechnet.

2.9 Der Mieter / Fahrer muss den e-Chopper unterwegs an einem sicheren und sichtbaren Ort parken und verriegeln. Dies soll das Risiko eines Diebstahls des Fahrzeugs begrenzen oder verhindern. Ein E-Chopper muss sich immer am Lenkradschloss befinden und mit dem mitgelieferten Schloss durch das Vorderrad an einem untrennbaren Gegenstand befestigt werden.

2.10 Der Mieter / Fahrer hat dem Vermieter Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und / oder Umstände, die Schäden verursachen, so bald wie möglich zu melden und muss sich in diesem Zusammenhang an die Anweisungen des Vermieters zur Aufbewahrung des vermietet, um die Rechte des Vermieters zu wahren. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung haftet der Fahrer für alle Schäden und Kosten. Der Vermieter hat das Recht, vom Fahrer / Mieter Schäden am Mietobjekt zu erstatten.

Artikel 3. E-CHOPPER

3.1 Die fällige Miete und Anzahlung müssen im Voraus bezahlt werden.

3.2 Die E-Chopper bleiben jederzeit Eigentum von On Wheels Investment BV. Der Verkauf oder die Untervermietung ist daher strengstens untersagt.

3.3 Die Nutzung eines E-Choppers erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters.

3.4 Der Mieter muss daher berücksichtigen, dass ihm später Kosten (z. B. Geldstrafe / Verstoß) in Rechnung gestellt werden können. Zusätzliche Verwaltungskosten werden dem Mieter mit einem Mindestbetrag von 30,00 € pro Geldstrafe / Verstoß in Rechnung gestellt.

3.5 Wenn der e-Chopper vorzeitig zurückgegeben wird, erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrags an den Mieter.

3.6 Für die Abgabe nach der vereinbarten Abgabezeit fallen zusätzliche Kosten an, siehe Art. 4.7.

3.7 Der Fahrer eines E-Choppers muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen: Ein Führerschein für ein Auto, ein Motorrad oder ein Moped ist ausreichend. Das Fahrzeug fährt maximal 25 km / h, sodass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bedingungen (April 2021) kein Helm erforderlich ist.

3.8 Es ist nicht gestattet, mit mehr als einer Person auf dem E-Chopper zu sitzen.

3.9 Ein E-Chopper darf maximal 160 kg tragen. besteuert werden. Schäden durch Überlastung werden in voller Höhe berechnet. Wenn der SAFEPLAN gekauft wurde, ist dieser Schaden nicht gedeckt, was vorsätzlich grob fahrlässig ist.

3.10 Bei einem Unfall oder einer Kollision als Mieter / Fahrer: Fahren Sie den e-Chopper nicht weiter! Wenden Sie sich sofort an die Polizei. Melden Sie den Schaden auch dem Vermieter und befolgen Sie dann die weiteren Anweisungen des Vermieters.

3.11 Die Reichweite eines E-Choppers mit 1 Batterie beträgt ± 60 km. je nach Belastung, Fahrstil und Wetterbedingungen. Mit 2 Batterien beträgt die Entfernung ca. 120 km. Wenn mehr als 60/120 km gefahren werden oder wenn mehrere Personen mit einem E-Chopper gefahren werden (nicht zulässig und die Reichweite verringert sich), kann keine ausreichende Batteriekapazität garantiert werden, wenn der Mieter / Fahrer dann zum Stillstand kommt und der Vermieter, wenn Hilfe geleistet wird Vor Ort erforderlich, wird eine Servicegebühr von € 50,00 von der Kaution abgezogen.

Artikel 4. RESERVIEREN, ÄNDERN, ABBRECHEN

4.1 Mit der Reservierung verpflichtet sich der Mieter, die volle Miete mit einer Kaution zu bezahlen.

4.2 Die Reservierung ist auf verschiedene Arten möglich, aber immer mit Vorauszahlung, IDEAL, über die Website oder vor Ort, dann ist die Reservierung endgültig.

4.3 Die Zahlung muss bei der Buchung erfolgen und sobald der fällige Betrag dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde, ist die Reservierung eine Tatsache.

4.4 Änderungen können telefonisch mit dem Standort abgestimmt werden und natürlich soweit dies aufgrund der Verfügbarkeit möglich ist.

4.5 Eine Verlängerung der Mietzeit kann nur mit Genehmigung des Vermietungsortes und zu den geltenden Tarifen erfolgen.

4.6 Die gemieteten E-Chopper müssen spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Datum der Rücksendung an den Mietort zurückgeschickt werden.

4.7 Wenn die ursprüngliche oder verlängerte Mietdauer um mehr als 15 Minuten überschritten wird, weil der / die E-Chopper nicht rechtzeitig an den Mietort zurückgebracht werden, gelten die folgenden Preise:

  • Von 15 Minuten bis 30 Minuten zu spät: 10,00 €
  • 30 Minuten bis 1 Stunde zu spät: 25,00 €
  • Mehr als 1 Stunde zu spät: 35,00 €

4.8 Im Falle einer Stornierung wird die bezahlte Kaution dem Mieter sofort zurückerstattet. Wenn der SAFEPLAN auch bei der Buchung herausgenommen wurde, gelten die folgenden zusätzlichen Regeln:

    • Bis zu 5 Tage vor Mietbeginn: 90% Mietrückerstattung
    • 5 Tage bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50% Erstattung der Miete
    • Innerhalb von 24 Stunden: keine Rückerstattung der Miete
    • Die Anzahlung wird immer vollständig zurückerstattet.

Artikel 5. DROGENHILFE & SAFEPLAN

5.1 Kommt der Mieter / Fahrer aufgrund eines technischen Defekts zum Stillstand, leistet der Vermietungsort Pannenhilfe.

5.2 Zu den technischen Mängeln gehören in keinem Fall: eine leere Batterie oder ein platter Reifen.

5.3 Bei Pannenhilfe ohne technischen Defekt wird eine Servicegebühr von 50,00 € erhoben.

5.4 Die Zahlung für Pannenhilfe kann mit dem SAFEPLAN abgekauft werden. Mit dem SAFEPLAN erhält der Mieter Pannenhilfe, der maximale Schaden nach Diebstahl ist die Kaution (anstelle des aktuellen Wertes) und der Schaden am E-Chopper ist gedeckt (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Es gelten die Bedingungen des SAFEPLAN.

Diese Bedingungen können sich geringfügig ändern, siehe die neuesten Bedingungen: www.onwheels.fun/algemenevoorwaarden

Für die Bedingungen des SAFEPLAN siehe:

www.onwheels.fun/safeplan

Mietstandorte e-Choppers von On Wheels:

www.onwheels.fun/locations

Eine Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für On Wheels ist verfügbar, die niederländische Version ist jederzeit führend.

On Wheels Investment BV

Postfach 4, 4325 ZG RENESSE

www.onwheels.fun

info@onwheels.fun

+31 (0) 111 230 011

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