Geschäftsbedingungen

Miet- und Zahlungsbedingungen On Wheels

Definitionen

  1. Vermieter: On Wheels Investment BV / die Mietstation, an der das E-Fahrzeug gemietet wird
  2. Mieter: die Person, die den Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat
  3. Fahrer: die Person, die das E-Fahrzeug fährt
  4. Mietdauer: Die im Vertrag angegebene Zeit zwischen Beginn und Rückgabe
  5. Mietstandort: 1 der Mietstandorte, an denen die On Wheels E-Fahrzeuge gemietet werden, Übersicht und Kontaktdaten siehe unten

Artikel 1. INHABER

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, das E-Fahrzeug dem Mieter nach Bezahlung in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug vor Gebrauch zu inspizieren und eventuelle Schäden und/oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Zeigt der Mieter dem Vermieter einen Mangel nicht vor Mietbeginn an und nutzt das Fahrzeug, so bestätigt dieser stillschweigend, dass der Mieter das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand erhalten hat.

1.2 Der Vermieter behält sich vor, die Einhaltung der Regeln zur Nutzung des E-Fahrzeugs proaktiv zu überprüfen. Im Falle eines Missbrauchs kann das Mietobjekt ohne Rückerstattung der bereits gezahlten Miete sofort übernommen werden.

1.3 Der Vermieter haftet in keiner Weise für Schäden an den Transportmitteln, an sich selbst und / oder an Dritten. Auch wenn dies auf einen möglichen Defekt des Mietobjekts zurückzuführen ist.

1.4 Der Vermieter hat die e-Choppers WA versichert. Dies versichert den Fahrer gegen Schäden, die an anderen Personen mit dem Fahrzeug verursacht werden. Das Eigenrisiko des Vermieters pro Fall pro e-Chopper beträgt EUR. 1.000,00 und werden dem Mieter im Schadenfall aus dieser Haftpflichtversicherung in Rechnung gestellt.

1.5 Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag jederzeit aufzulösen. Der Vermieter hat diese Befugnis auch dann, wenn der Mieter einige der Mietbedingungen nicht einhält.

1.6 Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter im Falle eines Antrags auf Pannenhilfe Kosten in Rechnung zu stellen (siehe Artikel 5). Ist die Störung auf einen technischen Defekt zurückzuführen, wird dem Mieter selbstverständlich nichts in Rechnung gestellt.

1.7 Der Vermieter hat das Recht, die Reservierung unter bestimmten Wetterbedingungen ohne gegenseitige Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Diese Einschätzung liegt ausschließlich beim Vermieter.

Artikel 2. MIETER & FAHRER

2.1 Der Mieter/Fahrer kümmert sich um das E-Fahrzeug und nutzt es nur bestimmungsgemäß. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt nach mutmaßlichem Missbrauch ohne Rückerstattung der Miete in Besitz zu nehmen. Wenn das Mietobjekt beschädigt wurde, werden alle Kosten in Rechnung gestellt.

2.2 Der Mieter trägt die gesetzliche Haftung für Schäden, die ihm und dem e-Chopper zugefügt werden, die Selbstbeteiligung beträgt EUR. 1.000,00 und werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Dieser kann mit dem SAFEPLAN auf EUR reduziert werden. 100,00. Die e-Chopper sind gesetzlich haftpflichtversichert, Schäden, die Dritten während der Anmietung des e-Choppers zugefügt werden, sind nach den Bedingungen der Haftpflichtversicherung gedeckt. Hier gilt ein Selbstbehalt von EUR. 1.000,00 (siehe auch Art. 1.4), die OnWheels vom Versicherer im Schadenfall in Rechnung gestellt wird. . Der Selbstbehalt wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Dieser Selbstbehalt kann vom Mieter mit dem SAFEPLAN auf EUR reduziert werden. 500,00. In diesem Fall teilen sich der Mieter und On Wheels die vom Versicherer berechnete Selbstbeteiligung.

Wenn Schäden durch Dritte verursacht werden, muss der Mieter / Fahrer diese Partei jederzeit haftbar machen und sich so schnell wie möglich an den Vermietungsort oder an On Wheels wenden.

2.3 Jeder Fahrer eines E-Choppers muss sich mit einem gültigen Führerschein für das Fahrzeug ausweisen: Ein Auto-, Motorrad- oder Mopedführerschein ist ausreichend. Der Hauptmieter und auch der Auftragnehmer von On Wheels haftet für alle Schäden und Kosten, wenn sich jemand ohne gültigen Führerschein im Besitz des gemieteten Fahrzeugs befindet.

2.4 Jeder Fahrer eines E-Fatbikes muss sich ausweisen und mindestens 12 Jahre alt sein. Der Hauptmieter haftet für alle Schäden, die ein Fahrer eines E-Fatbikes am E-Fatbike oder an Dritten verursacht.

2.5 Der Mieter/Fahrer hat die Verkehrsordnung sowie die örtlichen Vorschriften, auch bei der Nutzung des Routenplaners, jederzeit einzuhalten. Etwaige Verkehrsstrafen gehen zu Lasten des Mieters.

2.6 Der Mieter haftet für Diebstahl/Verlust/Unterschlagung und alle sonstigen Schäden, gleich welcher Bezeichnung und wie auch immer, die an dem gemieteten Transportmittel verursacht oder verursacht werden, unabhängig davon, ob diese Schäden auf ein Verschulden des Mieters, Fahrers oder des Fahrers zurückzuführen sind oder Dritte. Im Falle eines einseitigen Anspruchs oder unter Einbeziehung eines Dritten ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter erklärt durch diese Vereinbarung, dass er in vollem Umfang mit dem Vermieter zusammenarbeiten wird, um alle verursachten Schäden zu beheben. Bei Diebstahl / Verlust / Unterschlagung haftet der Mieter für den Zeitwert des Fahrzeuges (dieser kann mittels SAFEPLAN reduziert werden, siehe Artikel 5). Schäden durch Mietausfall sind nicht enthalten. Wird die Rechnung über den Schaden nicht unmittelbar nach dem ersten Antrag bezahlt, trägt der Mieter zusätzlich zu den Kosten des Schadens alle anderen Erstattungskosten, einschließlich gesetzlicher Zinsen, Inkassokosten, gerichtlicher sowie aller außergerichtlichen Kosten Beschädigung. Alle Kosten für eine Schadensbewertung werden dem Mieter mit einem Mindestbetrag von 99,00 € (Bearbeitungskosten) pro Schaden in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl des Fahrzeugs muss der Mieter dem Vermieter einen Polizeibericht und den entsprechenden Fahrzeugschlüssel übergeben.

2.7 Der Mieter wird den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand an den Ort zurückgeben, an dem der Mieter den Mietgegenstand erhalten hat, den Mietort, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.8 Der Mieter/Fahrer muss bei der Nutzung des E-Fahrzeugs die niederländische Gesetzgebung (auch in Bezug auf Alkohol/Medikamente/Drogen) einhalten. Darüber hinaus wird von den Menschen ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Mietobjekt erwartet.

2.9 Der Mieter/Fahrer darf das E-Fahrzeug außerhalb der befestigten Straßen und Radwege nicht benutzen und daher nicht am Strand oder durch das Wasser fahren, bei Zuwiderhandlung wird eine Geldbuße in Höhe von EUR geahndet. 200,00 fällig. Das Auf- und Abfahren von Bordsteinen oder das Fahren auf dem Bürgersteig ist ebenfalls verboten, und Sie müssen immer in angemessenem Abstand voneinander fahren. Bei übermäßiger Verschmutzung werden Reinigungskosten in Höhe von mindestens 10,00 € pro Fahrzeug berechnet.

2.10 Der Mieter/Fahrer hat das E-Fahrzeug während der Fahrt an einem sicheren und sichtbaren Ort abzustellen und zu verschließen. Dies soll das Risiko eines Diebstahls des Fahrzeugs begrenzen oder verhindern. Das E-Fahrzeug muss immer am Lenkrad verriegelt und mit dem mitgelieferten Schloss durch das (Vorder-)Rad oder den Rahmen an einem untrennbaren Gegenstand gesichert werden.

2.11 Der Mieter/Fahrer hat Schäden, gleich welcher Art, sowie Tatsachen und/oder schadensverursachende Umstände dem Vermieter so schnell wie möglich anzuzeigen und dabei den Anweisungen des Vermieters zur Erhaltung des Mietgegenstandes Folge zu leisten Eigentum, um die Rechte des Vermieters zu wahren. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung haftet der Fahrer für alle Schäden und Kosten. Der Vermieter hat das Recht, vom Fahrer / Mieter Schäden am Mietobjekt zu erstatten.

Artikel 3. Miete des E-CHOPPER und/oder E-Fatbike

3.1 Die geschuldete Miete ist im Voraus zu entrichten.

3.2 Die E-Fahrzeuge bleiben jederzeit Eigentum von On Wheels Investment BV, daher ist deren Verkauf oder Untervermietung strengstens untersagt.

3.3 Die Nutzung eines E-Fahrzeugs erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Mieters.

3.4 Der Mieter muss daher berücksichtigen, dass ihm später Kosten (z. B. Geldstrafe / Verstoß) in Rechnung gestellt werden können. Zusätzliche Verwaltungskosten werden dem Mieter mit einem Mindestbetrag von 30,00 € pro Geldstrafe / Verstoß in Rechnung gestellt.

3.5 Bei vorzeitiger Rückgabe des E-Fahrzeugs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietbetrages.

3.6 Für die Abgabe nach der vereinbarten Abgabezeit fallen zusätzliche Kosten an, siehe Art. 4.7.

3.7 Der Fahrer eines E-Choppers muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen: Ein Führerschein für ein Auto, ein Motorrad oder ein Moped ist ausreichend. Das Fahrzeug fährt mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, sodass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bedingungen (April 2021) keine Helmpflicht besteht. Ein Fahrer eines E-Fatbikes muss mindestens 12 Jahre alt sein und muss von einem erwachsenen Mitmieter eines E-Fahrzeugs begleitet werden.

3.8 Es ist nicht erlaubt, mit mehr als 1 Person auf dem e-Chopper oder e-Fatbike zu sitzen.

3.9 Ein E-Chopper darf maximal 160 kg tragen. besteuert werden. Schäden durch Überlastung werden in voller Höhe berechnet. Wenn der SAFEPLAN gekauft wurde, ist dieser Schaden nicht gedeckt, was vorsätzlich grob fahrlässig ist.

3.10 Bei Unfall oder Kollision als Mieter/Fahrer: Fahren Sie das E-Fahrzeug nicht weiter! Wenden Sie sich sofort an die Polizei. Melden Sie den Schaden auch dem Vermieter und befolgen Sie dann die weiteren Anweisungen des Vermieters.

3.11 Die Reichweite eines e-Choppers oder e-Fatbikes mit 1 Akku beträgt ± 55 km. je nach Belastung, Fahrstil und Wetterbedingungen. Werden mehr als 55 Personen gefahren oder sind mehrere Personen mit 1 E-Fahrzeug gefahren (nicht erlaubt und die Reichweite lässt nach), kann eine ausreichende Batteriekapazität nicht gewährleistet werden. Kommt dann der Mieter/Fahrer zum Stillstand und muss der Vermieter vor Ort Hilfe leisten, wird eine Servicepauschale von € 70,00 erhoben.

3.12 Alle e-Chopper sind mit einem Tracker ausgestattet. Bei Zweifeln des Vermieters über die tatsächliche Nutzung des E-Fahrzeugs werden (historische) Fahrinformationen des E-Fahrzeugs herangezogen.

Artikel 4. RESERVIEREN, ÄNDERN, ABBRECHEN

4.1 Mit der Reservierung verpflichtet sich der Mieter, die volle Miete zu zahlen

4.2 Reservierungen sind auf verschiedene Weise möglich, jedoch immer mit Vorauszahlung, IDEAL, über die Website oder vor Ort.

4.3 Die Reservierung ist erst nach vollständiger Zahlung des Mietpreises endgültig.

4.4 Änderungen können telefonisch mit dem Standort abgestimmt werden und natürlich soweit dies aufgrund der Verfügbarkeit möglich ist.

4.5 Eine Verlängerung der Mietzeit kann nur mit Genehmigung des Vermietungsortes und zu den geltenden Tarifen erfolgen.

4.6 Das/die gemietete(n) E-Fahrzeug(e) muss/müssen spätestens zu dem im Vertrag angegebenen Rückgabedatum und -uhrzeit an der Mietstation zurückgegeben werden.

4.7 Bei Überschreitung der ursprünglichen oder verlängerten Mietdauer um mehr als 15 Minuten (E-Fahrzeug(e) wurden nicht fristgerecht am Mietort zurückgegeben) gelten folgende Tarife:

  • Von 15 Minuten bis 30 Minuten zu spät: 10,00 €
  • 30 Minuten bis 1 Stunde zu spät: 25,00 €
  • Mehr als 1 Stunde zu spät: 35,00 €

4.8 Im Falle einer Stornierung gelten folgende Bedingungen:

    • Bis 5 Tage vor Mietbeginn können Sie kostenlos stornieren
    • Innerhalb von 5 Tagen und bis 1 Stunde vor Mietbeginn ist nur eine Verschiebung der Reservierung möglich
    • Beim On Wheels SAFEPLAN gelten andere Konditionen
  • Bis 24 Stunden vor Mietbeginn können kostenfrei storniert werden und der Mietbetrag wird dem Mieter zurückerstattet. (dies schließt die Buchungskosten und Kosten für den On Wheels SAFEPLAN selbst aus)
  • Innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn ist nur eine Verschiebung der Reservierung möglich

Artikel 5. DROGENHILFE & SAFEPLAN

5.1 Kommt der Mieter / Fahrer aufgrund eines technischen Defekts zum Stillstand, leistet der Vermietungsort Pannenhilfe.

5.2 Zu den technischen Mängeln gehören in keinem Fall: eine leere Batterie oder ein platter Reifen.

5.3 Bei Pannenhilfe ohne technischen Defekt wird eine Servicegebühr von 50,00 € erhoben.

5.4 Die Zahlung für Pannenhilfe kann mit dem SAFEPLAN abgekauft werden.

5.5 Mit dem SAFEPLAN

  • Mieter bekommt Pannenhilfe,
  • die Kosten nach Diebstahl sind auf 100,- begrenzt,
  • der Schaden am E-Fahrzeug mit einer maximalen Selbstbeteiligung von 100,- Euro (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) gedeckt ist,
  • der Selbstbehalt bei einem Haftpflichtanspruch für Schäden Dritter ist auf 500,- begrenzt, und
  • gelten flexiblere Stornobedingungen. Siehe dazu die Bestimmungen auf der Website – www.onwheels.fun/safeplan

5.6 Die niederländische Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer maßgebend. Die Übersetzungen wurden mit Sorgfalt zusammengestellt, es können jedoch niemals Rechte daraus abgeleitet werden.

Diese Bedingungen können sich geringfügig ändern, siehe die neuesten Bedingungen: www.onwheels.fun/algemenevoorwaarden

Für die Bedingungen des SAFEPLAN siehe: www.onwheels.fun/safeplan

Mietstationen e-Chopper von On Wheels: www.onwheels.fun/locations

KONTAKTDATEN :

On Wheels Investment BV

Postadresse: Postfach 4 – 4325 ZG, Renesse

Website: https://onwheels.fun

Mail: info@onwheels.fun

Telefon: +31 (0) 111 230 011

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